Holzabfallsammlung und Einhaltung der BDO – welche Folgen haben Fehler, und wie unterstützt Danpol bei der Dokumentation?
Holzabfälle, die beim Auspacken von Transportkisten, Paletten und Ladeflächen anfallen, bereiten vielen Empfängern von Export- und Importgütern schlaflose Nächte. Seit Inkrafttreten des elektronischen BDO-Systems (Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft) muss jedes Unternehmen, das Abfälle verursacht – einschließlich Holzabfälle aus Transportverpackungen –, detaillierte Aufzeichnungen führen und Berichte einreichen. Fehler in diesem Zusammenhang können zu hohen Geldstrafen führen. Wir bei Danpol beliefern die Industrie seit über 30 Jahren mit Holzverpackungen und sind uns der Herausforderungen, denen unsere Kunden nach dem Auspacken der Fracht gegenüberstehen, voll und ganz bewusst. In diesem Artikel erklären wir, wie man Holzabfälle korrekt klassifiziert und erfasst und wie wir unsere Kunden bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen unterstützen.
Was ist das BDO-System und warum gilt es für Abfälle aus Holzverpackungen?
BDO – die Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft – ist ein von den Woiwodschaftsverwaltungen betriebenes elektronisches System, in dem Unternehmen registriert sind, die Abfälle erzeugen, befördern und verwerten. Das System ist seit dem 1. Januar 2020 in Betrieb und hat die papiergebundenen Abfallbegleitscheine ersetzt.
Die BDO ist für Unternehmen, die Waren in Holzverpackungen erhalten, von unmittelbarer Bedeutung. Ob Transportkiste, Palette, Ladefläche oder Regal – sobald sie ihre Transportfunktion erfüllt haben, werden sie zu Abfall, der ordnungsgemäß klassifiziert, erfasst und an einen zugelassenen Empfänger übergeben werden muss. Dies gilt sowohl für Einweg-Holzverpackungen als auch für Verpackungen, die beschädigt und für die Wiederverwendung ungeeignet sind.
Einstufung von Holzabfällen aus Transportverpackungen
Die korrekte Einstufung von Abfällen ist der erste Schritt zur Einhaltung der Abfallverordnung. Wir stufen Holzabfälle aus Transportverpackungen gemäß dem Abfallkatalog ein (Verordnung des Klimaministers vom 2. Januar 2020). Die am häufigsten verwendeten Codes sind:
Code 15 01 03 – Holzverpackungen
Dies ist der Grundcode für Abfälle aus Holzverpackungen – Kisten, Paletten, Podeste, Gestelle und Tragegestelle –, die nicht mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind. Der Großteil der Holzabfälle, die in Industriebetrieben nach dem Auspacken von Transportladungen anfallen, sollte unter diesem Code klassifiziert werden. Dies gilt sowohl für Massivholz als auch für Verpackungselemente aus Sperrholz oder OSB-Platten.
Code 15 01 10* – Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten
Diese Regelung gilt für Holzverpackungen, die mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen sind – beispielsweise Kisten, in denen Chemikalien, Industrieöle oder Pflanzenschutzmittel gelagert wurden. Mit einem Sternchen (*) gekennzeichnete Verpackungen gelten als Sondermüll, was zusätzliche Aufzeichnungspflichten und höhere Entsorgungskosten nach sich zieht.
Code 19 12 07 – Holzabfälle
Wenn Holzabfälle vor ihrer endgültigen Verwertung oder Beseitigung einer Vorbehandlung (z. B. Zerkleinerung, Häckseln) unterzogen werden, können sie unter diesem Code neu klassifiziert werden. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die Holzabfälle selbst in ihren eigenen Räumlichkeiten verarbeiten.
Die korrekte Zuordnung der Codes ist von entscheidender Bedeutung – ein Fehler bei der Klassifizierung kann zu einer Verwaltungsstrafe führen und die Korrektur des gesamten Datensatzes für den betreffenden Zeitraum erforderlich machen.
Pflichten der Erzeuger von Holzabfällen im Rahmen des BDO-Systems
Jedes Unternehmen, bei dem Holzabfälle aus Transportverpackungen anfallen (d. h. praktisch jeder Empfänger von Waren in Kisten, auf Paletten oder auf Ladeflächen), ist verpflichtet:
Registrierung im BDO-System – Jeder Abfallerzeuger muss in der Datenbank registriert sein. Die Registrierung erfolgt elektronisch über das BDO-Portal. Die BDO-Registrierungsnummer muss auf allen Dokumenten angegeben werden, die sich auf die von der Registrierung erfassten Tätigkeiten beziehen.
Führung von Abfallaufzeichnungen – dazu gehören Abfallaufzeichnungsblätter (KEO) und Abfallübergabeblätter (KPO). Seit 2020 erfolgt die Aufzeichnung ausschließlich elektronisch im BDO-System. Jede Übergabe von Holzabfällen an einen Empfänger muss durch ein über das System ausgestelltes KPO-Blatt dokumentiert werden.
Einreichung der Jahresberichte – Bis zum 15. März jedes Jahres muss der Abfallerzeuger einen Bericht über das vorangegangene Jahr einreichen. Der Bericht muss Angaben zu Art und Menge der angefallenen Abfälle, zu den Methoden der Abfallbewirtschaftung sowie zu den Empfängern enthalten.
Abfälle dürfen nur an zugelassene Stellen übergeben werden – Holzabfälle dürfen nur an ein Unternehmen übergeben werden, das über die entsprechende Genehmigung für die Abfallsammlung oder -behandlung verfügt. Die Übergabe von Abfällen an eine Stelle ohne Genehmigung ist rechtswidrig und zieht eine Haftung des Erzeugers nach sich.
Welche Folgen haben Fehler in den BDO-Aufzeichnungen?
Der Gesetzgeber hat strenge Strafen für Verstöße im Bereich der Abfallwirtschaft vorgesehen. Zu den Strafen im Rahmen des BDO-Systems gehören:
Versäumnis der Registrierung bei der BDO – eine Geldstrafe zwischen 5.000 PLN und 1.000.000 PLN. Dies gilt für Unternehmen, die Abfälle erzeugen, aber ihrer Verpflichtung zur Registrierung in der Datenbank nicht nachgekommen sind.
Das Versäumnis, Aufzeichnungen zu führen, oder das Führen von Aufzeichnungen, die nicht der tatsächlichen Situation entsprechen, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Bei erheblichen Abweichungen zwischen den Aufzeichnungen und der tatsächlichen Situation kann die Umweltschutzaufsichtsbehörde Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000.000 PLN verhängen.
Wird der Jahresbericht nicht fristgerecht vorgelegt, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 PLN pro Verspätung. Bei wiederholten Verstößen erhöhen sich die Geldstrafen.
Übergabe von Abfällen an eine nicht zugelassene Stelle – strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Haftung des Abfallerzeugers. Der Abfallerzeuger bleibt für die Abfälle verantwortlich, bis diese von einer zugelassenen Stelle ordnungsgemäß entsorgt wurden.
Beförderung von Abfällen ohne Eintragung im BDO – Geldstrafe zwischen 2.000 und 10.000 PLN. Dies gilt für Transportunternehmen, doch kann sich die Haftung auch auf den Abfallerzeuger erstrecken, der den Transport bei einem nicht registrierten Unternehmen in Auftrag gegeben hat.
Es ist anzumerken, dass die Kontrollen durch die Umweltschutzbehörde immer häufiger und gründlicher werden. Das BDO-System ermöglicht es den Inspektoren, Aufzeichnungen aus der Ferne einzusehen – was bedeutet, dass Unstimmigkeiten schneller als je zuvor aufgedeckt werden.
Abfälle aus Holz, das gemäß ISPM 15 behandelt wurde – erfordern sie eine besondere Behandlung?
Eine Frage, die uns sehr oft gestellt wird: Müssen Abfälle aus ISPM-15-zertifizierten Holzverpackungen gesondert klassifiziert oder besonderen Entsorgungsverfahren unterzogen werden? Die Antwort ist einfach: Nein. Holz, das gemäß dem ISPM-15-Standard einer Wärmebehandlung (HT) unterzogen wurde, wird nicht als Sondermüll eingestuft. Die Wärmebehandlung ist ein physikalischer Prozess, bei dem keine Chemikalien in das Holz gelangen – im Gegensatz zur früher verwendeten Begasung mit Methylbromid (MB), die heute in den meisten Ländern verboten ist.
Abfälle aus Kisten, Paletten und Podesten aus ISPM-15-zertifiziertem Holz werden in der Regel unter dem Code 15 01 03 – Holzverpackungen – erfasst. Sie können in zugelassenen Anlagen dem Recycling (Herstellung von Spanplatten, Energiepellets) oder der energetischen Verwertung zugeführt werden.
Weitere Informationen zur ISPM-15-Zertifizierung und zu den Anforderungen an Exportverpackungen finden Sie in unserem Artikel über IPPC-zertifizierte Holzpaletten.
Wie unterstützt Danpol seine Kunden bei der Erstellung der BDO-Dokumentation?
Als Hersteller von Holzverpackungen sind wir uns bewusst, dass unsere Kunden nach dem Auspacken ihrer Lieferung vor der Herausforderung stehen, ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Abfälle zu führen. Deshalb bieten wir ihnen Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen an. Lassen Sie mich dies betonen: Wir helfen beim Ausfüllen der Dokumente, indem wir die notwendigen technischen Daten bereitstellen. Wir füllen die Unterlagen jedoch nicht im Namen unserer Kunden aus, da die Verantwortung für die Aufzeichnungen beim Abfallerzeuger liegt.
Wie können wir die Menge an Holzabfällen minimieren?
Die beste Strategie für die Abfallbewirtschaftung beginnt mit der Minimierung des Abfallaufkommens. Im Zusammenhang mit Transportverpackungen lässt sich dies auf verschiedene Weise erreichen:
Optimierung des Verpackungsdesigns – eine maßgeschneiderte Kiste, die für eine bestimmte Ladung konzipiert ist, verbraucht weniger Material als eine Universal-Kiste mit übermäßiger Sicherheitsmarge. Bei Danpol entwerfen wir jede Verpackung individuell und passen die Querschnitte der tragenden Bauteile an die tatsächlichen Belastungen an – ohne Materialverschwendung.
Mehrwegverpackungen – bei wiederkehrenden Lieferungen derselben Komponenten lohnt es sich, auf Verpackungen zu setzen, die für die Wiederverwendung ausgelegt sind. Kisten und Paletten mit verstärkten Beschlägen und austauschbaren Verschleißteilen können etwa ein Dutzend Transportzyklen lang verwendet werden, bevor sie zu Abfall werden.
Rückgewinnung und Wiederverwendung von Komponenten – einige unserer Kunden gewinnen Paletten und Transportgestelle nach dem Auspacken zurück und verwenden sie für den internen Transport wieder. Dies ist völlig legal, sofern die Verpackung die Sicherheitsanforderungen für ihre neue Verwendung erfüllt.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Verpackungsarten und ihren Verwendungszwecken finden Sie auf den Seiten zu maßgefertigten Transportkisten und Holzpaletten.
Praktische Tipps – wie man die Erfassung von Verpackungsabfällen verbessern kann
1. Sortieren Sie Ihren Abfall gleich beim Auspacken – trennen Sie Holz von Plastikfolie, Metall und Kunststoffen. So behalten Sie den Überblick über Ihren Abfall und senken die Entsorgungskosten, da die Verarbeitung von sortenreinem Abfall kostengünstiger ist.
2. Wiegen Sie Ihren Abfall, bevor Sie ihn abgeben – das BDO-System verlangt die Eingabe des Gewichts. Eine Schätzung „nach Augenmaß“ führt zu Abweichungen zwischen Ihren Aufzeichnungen und der tatsächlichen Situation – und dies könnte bei einer Kontrolle zu einer Geldstrafe führen.
3. Stellen Sie den Abfallbegleitschein im BDO-System aus, bevor der Abfall übergeben wird – der Abfallbegleitschein muss im System ausgestellt werden, bevor der Abfall tatsächlich an den Empfänger übergeben wird. Die Ausstellung von Begleitscheinen mit rückdatiertem Datum verstößt gegen die Vorschriften.
4. Überprüfen Sie die Zulassung des Abfallempfängers – überprüfen Sie vor der ersten Übergabe im BDO-Register, ob der Empfänger über eine gültige Genehmigung für die Sammlung oder Behandlung von Abfällen mit den entsprechenden Codes verfügt.
5. Bewahren Sie die vom Lieferanten bereitgestellten Verpackungsspezifikationen auf – die Verpackungsspezifikationen des Herstellers (z. B. Danpol) sind eine wertvolle Informationsquelle für Ihre Unterlagen. Bewahren Sie diese Dokumente zusammen mit Ihren BDO-Unterlagen auf.
Häufig gestellte Fragen
Muss auch ein Kleinunternehmen Aufzeichnungen über Holzabfälle im BDO-System führen?
Grundsätzlich ja – die Aufzeichnungspflicht gilt für jeden Abfallerzeuger. Es gibt zwar bestimmte Ausnahmen für geringe Abfallmengen (bis zu 100 kg gefährlicher Abfall oder bis zu 5 Tonnen nicht gefährlicher Abfall pro Jahr), diese beziehen sich jedoch auf eine vereinfachte Erfassung und nicht auf eine Befreiung von der Registrierung im BDO. Wir empfehlen, sich bezüglich konkreter Ausnahmen an einen Umweltberater zu wenden.
Holt Danpol Holzabfälle bei Kunden ab?
Nein – Danpol ist ein Hersteller von Holzverpackungen und kein Entsorgungsunternehmen. Wir unterstützen unsere Kunden jedoch bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen – wir stellen Materialspezifikationen und technische Daten für die Verpackungen zur Verfügung, die die korrekte Einstufung und Erfassung der Abfälle erleichtern. Außerdem können wir Ihnen zuverlässige Holzabfallentsorger in unserer Region empfehlen.
Dürfen nach ISPM 15 wärmebehandelte Paletten in einem Fabrikheizkessel verbrannt werden?
Nicht ohne die entsprechenden Genehmigungen. Die Verbrennung von Holzabfällen (auch von sauberem Holz) in Heizkesseln oder Öfen erfordert eine Genehmigung für die thermische Behandlung von Abfällen oder deren Mitverbrennung. Die Verbrennung ohne Genehmigung stellt eine Straftat dar, die mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Wie lange müssen BDO-Unterlagen aufbewahrt werden?
Abfallunterlagen (KEO und KPO) müssen ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem sie erstellt wurden, fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Auch Jahresberichte unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren.
Werden Sperrholzabfälle genauso eingestuft wie Massivholzabfälle?
Ja – Abfälle aus Sperrholz, das für Transportverpackungen verwendet wurde, werden unter demselben Code 15 01 03 (Holzverpackungen) erfasst. Sperrholz ist ein Holzwerkstoff, und im Rahmen der Einstufung von Verpackungsabfällen behandeln wir es genauso wie Massivholz. Dasselbe gilt für OSB-Platten.
Erstellt Danpol die BDO-Dokumentation im Auftrag seiner Kunden?
Nein – die Verantwortung für die Erfassung und Meldung an BDO liegt beim Abfallerzeuger, also bei unserem Kunden. Wir unterstützen jedoch bei der Erstellung der Dokumentation, indem wir alle erforderlichen technischen Daten bereitstellen: Materialspezifikationen für Verpackungen, Gewichte der einzelnen Komponenten, Informationen zur Holzverarbeitung sowie Sicherheitsdatenblätter für Schutzfolien. Diese Daten bilden die Grundlage für die eigenständige Erfassung der Daten im BDO-System.
Zusammenfassung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von Holzabfällen aus Transportverpackungen ist für jeden Abfallerzeuger gesetzlich vorgeschrieben. Das BDO-System erfordert eine genaue Dokumentation, korrekte Klassifizierung und fristgerechte Meldung – und die Strafen bei Nichteinhaltung sind streng. Der Schlüssel zu einer effizienten Dokumentation liegt in zuverlässigen Daten des Verpackungsherstellers, und genau diese Daten stellen wir unseren Kunden zur Verfügung.
Wenn Sie für Ihre Dokumentation Materialspezifikationen für Verpackungen benötigen oder einen Lieferanten suchen, der mit den BDO-Anforderungen vertraut ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir stellen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie benötigen, um Ihre Abfallaufzeichnungen auf dem neuesten Stand zu halten.